Behandlungen

Was erwartet Sie?
Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht ein ausführliches Gespräch und eine spezifische Diagnostik. Neben Ihren Problemen oder denen Ihres Kindes nehmen wir besonders auch Ihre Stärken in den Blick, damit wir die für unsere gemeinsame Arbeit nutzen können.
Grundlage unserer Arbeit sind selbstverständlich detaillierte Kenntnisse verschiedener Therapieverfahren. Wir wählen für Sie aus, modifizieren bei Bedarf und stimmen unsere Arbeit mit Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten ab.
Ein Ziel kann die Schulfähigkeit Ihres Kindes oder Ihr Wiedereinstieg ins Berufsleben sein. Auch der Erhalt noch bestehender, eingeschränkter Ausdrucksmöglichkeiten ist ein lohnendes Ziel unserer Arbeit.

Ablauf
Eine Therapie dauert 30, 45 oder 60 Minuten und findet in der Regel in unserer Praxis statt. Wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet, behandeln wir Sie auch in Ihrer Wohnung / Ihrem Pflegeheim. Meist betreuen wir Sie einzeln, jedoch sind auch Gruppentherapien möglich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Wir behandeln folgende Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Erwachsene und Jugendliche

  • Stimmstörungen
    • Organisch (z.B. bei Stimmlippenknötchen oder -lähmungen, Kehlkopfoperationen)
    • Funktionell (z.B. bei stimmlicher Überforderung)
    • Psychogen (bei psychischer Belastung)
  • Aphasie, Dysarthrophonie, Sprechapraxie (z.B. nach Schlaganfall)
  • Schluckstörungen (Dysphagie)
  • Fazialisparesen, Hypoglossusparesen
  • Störungen der Kieferkoordination / CMD
  • Kommunikationsstörungen bei degenerativen Erkrankungen (Demenz)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

Kinder

  • Störung der Artikulation / Lautbildung
  • Verzögerung der Sprachentwicklung
    • (betroffen sein können Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik und / oder Aussprache) auch bei Mehrsprachigkeit
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie
  • Mundmotorische Störungen
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Störungen der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung
  • Störung des Schriftspracherwerbs
  • Störung der Sprachentwicklung bei geistiger Behinderung (z.B. Down-Syndrom)
  • Stimmstörungen (z.B. durch Schreiknötchen)
  • Störung der Nasalität / LKGS

Organisatorisches

  • Sprachtherapeutische Behandlungen setzen eine ärztliche Verordnung voraus. Entweder Ihr Arzt empfiehlt Ihnen eine Therapie oder Sie fragen ihn direkt danach und bitten um Unterstützung.

Folgende Fachärzte können Verordnungen für Sprachtherapie ausstellen:
HNO-Ärzte und Phoniater, Kinderärzte, Neurologen, Allgemeinmediziner, Internisten, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Kinder- und Jugendpsychiater

  • Ärztlich verordnete sprachtherapeutische Behandlungen werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
  • Wenn Sie gesetzlich versichert und über 18 Jahre alt sind, haben Sie für die Behandlung eine Zuzahlung von 10 % zu leisten. Hinzu kommen 10 Euro Verordnungsgebühr. Eine Befreiung von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse ist möglich. Für Kinder ist keine Zuzahlung erforderlich.
  • Auch wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie für die Behandlung eine ärztliche Verordnung. Wir schließen mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Ihre Versicherung erstattet die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.